Rolle der IPK in der leitliniengetreuen Prophylaxe venöser Thromboembolien bei Hüft- und Knieoperationen
09. Sep, 2024
Aktualisiert am 03.09.2026
Venöse Thromboembolien (VTE) gehören nach Myokardinfarkt und Schlaganfall zu den häufigsten kardiovaskulären Erkrankungen. In Deutschland treten jährlich schätzungsweise 1,4–3,2 VTE-Fälle pro 1.000 Personen auf.[1] Eine individuell abgestimmte Prophylaxe kann dazu beitragen, das Risiko für Thromboembolien und damit verbundene Komplikationen zu verringern. Deshalb sollte bei operativen Eingriffen, Verletzungen und akuten Erkrankungen das persönliche VTE-Risiko gemeinsam mit dem individuellen Blutungsrisiko berücksichtigt und die geeignete Prophylaxe risikoadaptiert geprüft werden [2].
Das erfahren Sie in diesem Beitrag:
- Wie entstehen venöse Thromboembolien?
- Welche leitliniengetreuen Optionen gibt es bei der VTE-Prophylaxe?
- Physikalische Prophylaxe: Was ist besser, IPK oder Kompressionsstrümpfe?
Wie entstehen venöse Thromboembolien?
Ursache für VTE ist das unglückliche Zusammentreffen dreier Faktoren: eine erhöhte Gerinnungsneigung (Hyperkoagulabilität), ein verlangsamter Blutfluss (Stase) und eine Schädigung der Gefäßwand (Endothelschädigung). Nach operativen Eingriffen an Knie oder Hüfte besteht ein noch höheres Risiko, denn durch die Immobilität bzw. Ruhigstellung der unteren Extremitäten wird der Blutfluss zusätzlich verlangsamt, die Gefahr für die Entstehung eines Blutgerinnsels steigt damit weiter an. Diese Zusammenhänge sind in der sogenannten Virchow-Trias dargestellt.
Abb.: Die Virchow-Trias beschreibt das Zusammenwirken der drei wichtigsten ursächlichen Faktoren bei der Entstehung einer Thrombose bzw. Phlebothrombose.
Das Toolkit zur VTE-Prophylaxe bei Operationen und Verletzungen an der unteren Extremität
Die aktuelle AWMF-S3-Leitlinie zur Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE) verfolgt einen risikoadaptierten Ansatz. Bei der Wahl der Prophylaxe werden sowohl das individuelle VTE- und Blutungsrisiko als auch der Umfang des Eingriffs und mögliche Kontraindikationen berücksichtigt.
Zu den wichtigen Bausteinen der VTE-Prophylaxe gehören:
- Basismaßnahmen wie Frühmobilisation, Bewegungsübungen und die Anleitung zu Eigenübungen.
- Medikamentöse Prophylaxe, insbesondere nach größeren Eingriffen wie Hüft- und Knie-TEP, angepasst an die individuelle Risikokonstellation.
- Physikalische Prophylaxe mit IPK, die zusätzlich zur medikamentösen Prophylaxe eingesetzt werden kann.
- IPK als Alternative, wenn eine medikamentöse Prophylaxe beispielsweise wegen einer Kontraindikation nicht durchgeführt werden kann.
Eine Neuerung der aktualisierten Leitlinie ist die Berücksichtigung von Acetylsalicylsäure (ASS) als medikamentöse Prophylaxe nach Hüft- und Knie-TEP. ASS kommt insbesondere für ausgewählte Patientinnen und Patienten ohne erhöhtes individuelles VTE-Risiko und im Rahmen eines konsequenten Fast-Track- beziehungsweise Rapid-Recovery-Konzepts infrage. Bei erhöhtem VTE- oder Blutungsrisiko sowie bei entsprechenden Kontraindikationen ist eine individuell angepasste Prophylaxe erforderlich.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie DGOU hebt die erstmalige Berücksichtigung von ASS als Option nach Hüft- und Knie-TEP hervor.
Physikalische Maßnahmen: IPK versus Kompressionsstrümpfe zur Thromboseprophylaxe
Die intermittierende pneumatische Kompression (IPK) steigert durch wiederholte Kompression der Extremität die venöse Strömung und kann dadurch zur VTE-Prophylaxe beitragen. Die AWMF-Leitlinie [2] verwendet für diese physikalische Maßnahme den Begriff IPK.
In den ausgewerteten Analysen zeigten sich unter anderem folgende Ergebnisse:
- Das relative Risiko für eine Beinvenenthrombose lag in den ausgewerteten Analysen bei 0,43 (95% CI 0,36–0,52) mit IPK und bei 0,61 (95% CI 0,39-0,93) bei Behandlung mit Kompressionsstrümpfen (MTPS).
- Das relative Risiko für eine Lungenembolie lag bei 0,48 (95% CI 0,33-0,69) mit IPK gegenüber 0,64 (95% CI 0,21–1,95) mit MTPS.
- In den ausgewerteten Studien zeigte sich für IPK im Vergleich zu medikamentösen Verfahren ein geringeres Blutungsrisiko (RR 0,41; 95% CI 0,25–0,65). Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch eine Gleichwertigkeit der Verfahren für alle klinischen VTE-Endpunkte ableiten.
- In den ausgewerteten Analysen war die Kombination aus IPK und medikamentöser Prophylaxe bei einzelnen Endpunkten mit niedrigeren VTE-Raten verbunden als IPK allein. Für die Lungenembolie war das Konfidenzintervall jedoch breit (RR 0,62; 95% CI 0,13–3,02), sodass das Ergebnis vorsichtig zu interpretieren ist.
- Bei keinem der untersuchten Vergleiche zeigte sich ein signifikanter Unterschied in der Mortalität.
Kompressionsstrümpfe zur Prophylaxe
Die Datenlage zu medizinischen Thromboseprophylaxestrümpfen ist weiterhin uneinheitlich. Zudem müssen mögliche Kontraindikationen, insbesondere relevante arterielle Durchblutungsstörungen, berücksichtigt werden. Auch die korrekte Anpassung und konsequente Anwendung sind für den praktischen Nutzen entscheidend.
Fazit
IPK ist ein wichtiger Bestandteil der leitliniengerechten VTE-Prophylaxe – insbesondere als Ergänzung zur medikamentösen Prophylaxe oder als Alternative, wenn eine medikamentöse Behandlung nicht möglich ist.
Die konkrete Entscheidung richtet sich nach dem individuellen VTE- und Blutungsrisiko, möglichen Kontraindikationen und dem jeweiligen Behandlungskonzept.
Hinweis zur Aktualisierung
Dieser Beitrag wurde im Hinblick auf die aktualisierte AWMF-S3-Leitlinie zur Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE) überarbeitet. Die aktuelle AWMF-S3-Leitlinie trägt weiterhin die Registernummer 003-001 und ist seit dem 21.01.2026 gültig.
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Quellenangaben
[1] Ohlmeier, C., Leverkus, F., Kloss, S., Basic, E. & Bleß, H. (2018). Schätzung der Inzidenz venöser Thromboembolien (VTE) anhand verschiedener Routinedaten des Gesundheitswesens in Deutschland. Zeitschrift für Evidenz Fortbildung und Qualität Im Gesundheitswesen, 139, 46–52. https://doi.org/10.1016/j.zefq.2018.11.005
[2] AWMF-S3-Leitlinie "Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE)", AWMF-Registernummer 003-001, Stand 21.01.2026. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/003-001
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