Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines – Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrieb und die Vermietung von Produkten durch die OPED GmbH, Medizinpark 1, 83626 Valley/Oberlaindern, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Geiselbrechtinger, Christian Puritscher (im Folgenden „wir“). Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Genauso werden von diesen AGB abweichende Individualvereinbarungen nur wirksam, wenn sie schriftlich (E-Mail genügt) vereinbart werden.
2. Lieferung und Lieferbedingungen
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Teillieferungen sind im Rahmen der Zumutbarkeit zulässig. Hierdurch bedingte Mehrkosten für Versand und Verpackung tragen wir. Der Kunde kann wegen verzögerter Lieferung nur dann Ansprüche herleiten, sofern der Liefer-verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht oder er bei unterbliebener Lieferung eine Nachfrist von 4 Wochen verbunden mit einer Ablehnungsandrohung setzt.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (wie z.B. Lagerungs- und Transportkosten) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte behalten wir uns vor.
3. Verfügbarkeit der Ware
Bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behalten wir uns vor, uns von dem Vertrag zu lösen. In diesem Fall informieren wir den Kunden unverzüglich hierüber und erstatten bereits getätigte Zahlungen unverzüglich zurück.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht eine Krankenversicherung die Kosten übernimmt, sind Zahlungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Bank-, Giro- oder Postüberweisung oder in bar zu leisten. Wir können in begründeten Fällen Vorauskasse in angemessenem Umfang verlangen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Im Falle von Zahlungsverzug des Kunden sind alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen sofort fällig und berechtigen uns zum Rücktritt von diesem Vertrag sowie allen beiderseits noch nicht voll erfüllten Aufträgen.
5. Eigentumsvorbehalt
Im Regelfall des Vertragsschlusses als Mietvertrag bleibt die Mietsache in unserem Eigentum. Einigen sich die Parteien auf den Kauf des Produkts, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache ebenso bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor (vgl. § 449 BGB). Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage oder verpflichtet ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) gilt ergänzend Folgendes: Veräußert er die Vorbehaltsware, so tritt er die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, die wir hiermit annehmen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo aus der Geschäftsbeziehung. Weiter ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Vorbehaltsware erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
6. Miete
6.1 Mietzeitraum und Kündigungsfrist
6.1.1 Der Mietzeitraum wird jeweils individuell schriftlich vereinbart oder ergibt sich aus der ärztlichen Verordnung/der medizinischen Notwendigkeit. Die Mietzeit endet demnach, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nach Beendigung der Mietzeit müssen die Mietobjekte an uns wieder retourniert werden. Kommt der Kunde mit der Rücksendung in Verzug oder retourniert er die erhaltenen Waren überhaupt nicht, so sind wir berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung eine Entschädigung entsprechend der vereinbarten Miete zu verlangen. Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses wird bereits jetzt widersprochen.
6.1.2 Das Mietverhältnis kann jeweils bis spätestens eine Woche vor Ablauf des Mietzeitraums ordentlich gekündigt werden.
6.2. Sachmängelgewährleistung bei Miete
6.2.1. Ist die Tauglichkeit des Mietgegenstands zum vertraglichen Gebrauch aufgehoben oder eingeschränkt (fehlende Funktionstauglichkeit), so gilt dies als Mangel. Ebenso gelten fehlende oder später wegfallende zugesicherte Eigenschaften als Mangel.
6.2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache nach der Lieferung zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Weist die Ware bei der Lieferung einen erkennbaren Mangel auf, welcher die Funktionsweise nicht unwesentlich beeinträchtigt, so kann der Kunde diesen Mangel nicht mehr rügen, wenn er ihn uns nicht unverzüglich nach seiner Unter-suchung angezeigt hat. Derartige Mängel gelten bei nicht rechtzeitiger Anzeige als genehmigt und die Mietsache als mangelfrei.
6.2.3. Ebenso sind uns während der Mietzeit auftretende Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Derartige Mängel gelten ebenfalls bei nicht rechtzeitiger Anzeige als genehmigt und die Mietsache somit weiterhin als mangelfrei.
6.2.4. Wir können nach unserem freien Ermessen mangelhafte Teile der Mietsache ausbessern oder neu liefern. Wir sind somit berechtigt, dem Kunden gegen Übergabe der mangelhaften Mietsache einen funktionell gleichwertigen Gegenstand zur Verfügung zu stellen oder den Mangel durch Reparatur zu beheben.
6.2.5. Der Kunde ist bei Mängeln erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir unser Recht zur Lieferung eines funktionell gleichwertigen Gegenstands nicht ausgeübt haben oder zwei Reparaturversuche fehlgeschlagen sind. Das Recht zur Mietminderung ist ausgeschlossen. Genauso ist eine Schadensersatzpflicht wegen Mängeln außer in den Fällen, in denen wir nach Ziffer 6.3 noch haften, ausgeschlossen.
6.2.6. Rechte des Kunden wegen Mängeln oder Schäden verjähren ansonsten in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
6.3. Haftung bei Miete
6.3.1. Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, wenn diese Schäden durch den Kunden herbeigeführt wurden, z.B. durch eine von ihm oder Therapeuten/Ärzte fehlerhaft über-mittelte Bestellung, durch falsche Bedienung, oder aufgrund unterlassener Mitteilung einer Überempfindlichkeit, usw.
6.3.2. Wir haften im Rahmen eines Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden des Kunden, (1) die wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder (3) die durch Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), entstanden sind.
6.3.3. Wir haften in den Fällen der Ziffer 6.3.2 (1) und (2) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
6.3.4. In anderen als den in Ziffer 6.3.2 genannten Fällen ist unsere Haftung – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund eines Vertragsschlusses oder sonstigen Rechtsverhältnisses mit einem Dritten entstehen, da hierfür ausschließlich der jeweilige Dritte in Frage kommt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir überhaupt nicht.
6.3.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechende Anwendung für alle unsere Organe, Gesellschafter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen (sofern eine persönliche Haftung besteht). Ziffer 6.2.6. gilt auch für unsere Haftung.
6.3.6. Gemäß § 536c BGB hat uns der Kunde Schäden unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so ist er uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit wir infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
6.3.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Kauf
7.1. Sachmängelgewährleistung bei Kauf
7.1.1. Die Gewährleistung für Mängel ist ausgeschlossen, wenn diese Mängel durch den Kunden selbst herbeigeführt wurden, z.B. durch eine von ihm oder Therapeuten/Ärzte fehlerhaft übermittelte Bestellung, durch falsche Bedienung, oder aufgrund unterlassener Mitteilung einer Überempfindlichkeit, usw. Wir leisten für Mängel ansonsten zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung Gewähr. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich, per Mail, Fax oder anders in Textform gemäß § 126b BGB erfolgt.
7.1.2. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (siehe Ziffer 7.2) statt der Leistung verlangen.
7.1.3. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7.1.4. Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.1.5. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Kunden ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.
7.1.6. Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren ansonsten in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Nur wenn ein Verbraucher neue Sachen kauft, verjähren seine Ansprüche in zwei Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
7.1.7. Eine Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.
7.2. Haftung bei Kauf
7.2.1 Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, wenn diese Schäden durch den Kunden herbeigeführt wurden, z.B. durch eine von ihm oder Therapeuten/Ärzte fehlerhaft übermittelte Bestellung, durch falsche Bedienung, oder aufgrund unterlassener Mitteilung einer Über-empfindlichkeit, usw.
7.2.2 Wir haften im Rahmen eines Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden des Kunden, (1) die wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder (3) die durch Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), entstanden sind.
7.2.3. Wir haften in den Fällen der Ziffer 7.2.2 (1) und (2) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.2.4 In anderen als den in Ziffer 7.2.2 genannten Fällen ist unsere Haftung – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund eines Vertragsschlusses oder sonstigen Rechtsverhältnisses mit einem Dritten entstehen, da hierfür ausschließlich der jeweilige Dritte in Frage kommt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir überhaupt nicht.
7.2.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechende Anwendung für alle unsere Organe, Gesellschafter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen (sofern eine persönliche Haftung besteht). Die Ziffer 7.1.5 gilt auch für unsere Haftung. Rechte des Kunden wegen Schäden verjähren ansonsten in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
7.2.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8. Vertragsschluss mit Sanitätsfachhandel, Ärzten, Krankenhäusern und anderen Unternehmen
Ist eine Bestellung als Angebot zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Lehnen wir das Angebot innerhalb dieses Zeitraums nicht ab oder liefern wir innerhalb von 2 Wochen vorbehaltlos, gilt das Angebot als angenommen.
Unterlässt der Besteller nähere Bestimmungen über Form, Maß und ähnliche Verhältnisse, so können wir diese Bestimmungen in einer Auftragsbestätigung oder der Lieferung selbst treffen. Das Einverständnis des Kunden gilt als erteilt, wenn er nach Zugang nicht unverzüglich widerspricht.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Die OPED GmbH ist berechtigt, unmittelbar mit der Krankenkasse des Patienten abzurechnen.
Der Besteller verpflichtet sich, die an ihn als Händler gerichteten Händlerpflichten nach Art. 14 Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte einzuhalten. Weitere Regelungen zur Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte finden Sie unter www.oped.de/support/mdr.
9. Sonstige Bestimmungen
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Über die per Mail versandte Bestellbestätigung hinausgehende Vertragstexte werden nicht von uns gespeichert.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, sondern ziehen es vor, etwaige Probleme im direkten Austausch mit unseren Kunden zu klären. Nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf. Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München ausschließlicher Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch an dem Gerichtsort dessen Geschäftssitzes prozessual geltend zu machen.
Der gewerbliche Kunde garantiert die Einhaltung aller im Zusammenhang mit dieser Geschäftsverbindung geltenden nationalen und internationalen Datenschutzvorschriften insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Patientendaten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.